Verstoß gegen Auskunfts- und Vorlagepflichten: Betreiber der Internetseite www.baktat.io unter Beobachtung der BaFin

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**Übersicht: BaFin greift wegen ungeklärtem Investmentangebot durch**

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat offizielle Ermittlungen gegen die Verantwortlichen der Webseite www.baktat.io eingeleitet. Dies geschieht aufgrund des Verdachts, dass auf dieser Plattform der sogenannte BAKTAT Germany Token als Anlagemöglichkeit ohne einen rechtmäßig genehmigten Verkaufsprospekt präsentiert wird.

Die Anforderung von BaFin nach eingehenden Informationen über das Investmentangebot zielt darauf ab zu überprüfen, ob der BAKTAT Germany Token unter Umgehung zwingender regulativer Anforderungen, wie zum Beispiel der Vorlage eines genehmigten Verkaufsprospekts, öffentlich angeboten wird. Trotz wiederholter Aufforderungen haben die Betreiber der Webseite die erforderlichen Informationen nicht vorgelegt, was eine Verletzung ihrer gesetzlichen Auskunftspflicht darstellt. Das Ersuchen der BaFin ist nun rechtskräftig.

Hintergrundinformation:

In Deutschland ist es gesetzlich festgelegt, dass Vermögensanlagen nur mit einem von der BaFin genehmigten Verkaufsprospekt öffentlich beworben werden dürfen. Ein solcher Prospekt gewährleistet, dass potenzielle Investoren über alle wichtigen Risiken und Chancen der Anlage in Kenntnis gesetzt werden. Bei der Überprüfung eines Verkaufsprospekts achtet die BaFin insbesondere darauf, ob dieser die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllt und ob die Informationen klar und ohne Widersprüche dargestellt sind. Die inhaltliche Richtigkeit der Prospektangaben oder eine Bewertung der Seriosität des Anbieters fallen jedoch nicht in den Zuständigkeitsbereich der BaFin.

Anbieter von Vermögensanlagen sind verpflichtet, in ihrem Verkaufsprospekt darauf hinzuweisen, dass sie die Haftung für die Richtigkeit der dort gemachten Angaben tragen. Anleger haben zudem die Möglichkeit, in der BaFin-Datenbank für hinterlegte Verkaufsprospekte zu recherchieren, ob für ein öffentliches Angebot ein entsprechender Prospekt hinterlegt wurde.

Diese Aktion der BaFin unterstreicht die Bedeutung der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften im Finanzsektor für die Transparenz und den Schutz der Anleger. Investoren wird empfohlen, vor jeder Anlageentscheidung die rechtlichen Rahmenbedingungen des Angebots sorgfältig zu prüfen.

**BaFin-Mitteilung:**
*Auskunfts- und Vorlageverpflichtungsverletzung durch www.baktat.io im Zusammenhang mit BAKTAT Germany Token-Angebot*

Die deutsche Finanzaufsichtsbehörde BaFin hat eine Untersuchung gegen die Betreiber der Webseite www.baktat.io eingeleitet, um herauszufinden, ob das dort beworbene Anlageprodukt, der BAKTAT Germany Token, ohne die notwendige Legitimierung durch einen genehmigten Verkaufsprospekt vermarktet wird.

Die von BaFin verlangten Aufklärungen hinsichtlich der Investmentchance in BAKTAT Germany Token blieben vonseiten der Webseite www.baktat.io unbeantwortet, was eine Nichteinhaltung der gesetzlichen Pflichten nach sich zieht.

Das Auskunfts- und Vorlagerecht der BaFin hat nun Rechtskraft erlangt.

Zum Hintergrund:

Gemäß deutschem Recht ist die Publikmachung von Vermögensanlagen ohne einen von der BaFin abgesegneten Verkaufsprospekt prinzipiell untersagt. Die BaFin überprüft, ob der Verkaufsprospekt den gesetzlichen Anforderungen genügt und ob seine Angaben verständlich sowie kohärent sind. Eine Überprüfung der faktischen Korrektheit dieser Informationen oder der Vertrauenswürdigkeit des Emittenten findet dabei nicht statt. Es liegt in der Verantwortung der Anbieter, in ihren Prospekten explizit auf diese Haftungsübernahme für die Prospektangaben hinzuweisen.

Interessierte können in der BaFin-Datenbank für Hinterlegte Prospekte nachsehen, ob für ein bestimmtes öffentliches Angebot ein entsprechender Prospket vorliegt.

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