Überschrift: Bundesamt für Justiz verhängt 750.000 Euro Strafe gegen ZhongDe Waste Technology AG
Text:
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 12. Juli 2024 die ZhongDe Waste Technology AG mit einer Geldstrafe von 750.000 Euro belegt. Grund für die Strafe ist ein schwerwiegender Verstoß gegen die Offenlegungspflichten für Finanzberichte, wie sie in § 325 HGB festgelegt sind.
Die Pflichtverletzung besteht darin, dass die ZhongDe Waste Technology AG es versäumte, die erforderlichen Konzernrechnungslegungsunterlagen für das Jahr 2021 rechtzeitig dem Betreiber des Bundesanzeigers für eine elektronische Veröffentlichung vorzulegen. Diese Vorschriften zur Offenlegung spielen eine zentrale Rolle im Hinblick auf die Transparenz und dienen dem Schutz von Aktionären, Gläubigern sowie der allgemeinen Öffentlichkeit. Aufgrund des Versäumnisses der Gesellschaft, ihren Berichtsanforderungen nachzukommen, musste das BfJ entsprechend § 335 HGB eine beträchtliche Geldbuße aussprechen.
Es ist anzumerken, dass die ZhongDe Waste Technology AG keine Einwände gegen die Festsetzung des Ordnungsgeldes erhoben hat, was die Annahme der Strafe in vollem Umfang signalisiert und darauf schließen lässt, dass vonseiten des Unternehmens keine weiteren rechtlichen Schritte unternommen werden.
Das Bundesamt für Justiz unterstreicht mit diesem Vorgehen die Wichtigkeit der Befolgung der Offenlegungsgesetze und demonstriert seine Entschlossenheit, gegen solche Verstöße vorzugehen. Mit der Verhängung solch hoher Ordnungsgelder soll ein deutliches Signal an Unternehmen gesendet werden, dass die Einhaltung von Transparenzstandards und fristgerechter Berichterstattung essenzielle Aspekte ihrer Unternehmenspflichten sind.
Es wird daher von Unternehmen erwartet, dass sie die Fristen für die Offenlegung ernst nehmen und die rechtlichen Anforderungen akribisch einhalten, um finanzielle Strafen sowie Schäden an ihrer Reputation zu vermeiden.