Überschrift: ZhongDe Waste Technology AG mit hohem Bußgeld belegt
Am 12. Juli 2024 erfolgte durch das Bundesamt für Justiz (BfJ) die erneute Auferlegung eines hohen Bußgelds von 750.000 Euro an die ZhongDe Waste Technology AG. Dieser Schritt resultierte aus der fortgesetzten Nichtbeachtung der vom Gesetz vorgeschriebenen Offenlegungspflichten durch das besagte Unternehmen.
Die Strafmaßnahme basierte auf einem Vergehen gemäß § 325 HGB, verursacht durch das Versäumnis der ZhongDe Waste Technology AG, die erforderlichen Rechnungslegungsdokumente für das Fiskaljahr 2021 zeitnah für die Offenlegung beim Betreiber des Bundesanzeigers einzureichen. Nach § 335 HGB ist es dem Bundesamt ermöglicht, derartige Verstöße mit drastischen Bußgeldern zu ahnden, um die Befolgung der Offenlegungsnormen zu gewährleisten.
Auffällig ist dabei, dass vonseiten der ZhongDe Waste Technology AG keine Einwände gegen den Bußgeldbescheid erhoben wurden, was darauf schließen lässt, dass das Unternehmen die Strafe akzeptiert. Dies könnte entweder auf interne Schwierigkeiten hindeuten oder auf den Wunsch, die Angelegenheit ohne weitere juristische Streitigkeiten zu klären.
Dieser wiederholte Eingriff des Bundesamts für Justiz unterstreicht die Bedeutung der Einhaltung finanzieller Berichtspflichten innerhalb Deutschlands. Firmen, die diese Verpflichtungen missachten, sehen sich mit schwerwiegenden finanziellen Sanktionen konfrontiert, wie es in diesem Fall durch die Verhängung eines Bußgelds in Höhe von sechsstelligen Eurobeträgen evident wird.