BaFin warnt: Vorsicht vor der Website marketstradeltd.com – Identitätsdiebstahl aufgedeckt

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Warnung der BaFin vor unautorisiertem Anbieter und Identitätsdiebstahl

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) alarmiert Verbraucher über unerlaubte Aktivitäten durch die Webseite marketstradeltd.com. Es wurde festgestellt, dass der Seitenbetreiber Finanzdienstleistungen und Wertpapiergeschäfte ohne die notwendige Lizenz anbietet und dabei Identitätsdiebstahl betreibt.

Betrug durch falsche Angaben

Auf marketstradeltd.com werden eine fiktive Adresse in London und eine Registrierungsnummer präsentiert, die tatsächlich dem legitimen Unternehmen CMC Markets UK plc zugeordnet ist und im britischen Unternehmensregister („Companies House“) eingetragen ist. CMC Markets UK plc ist zudem von der Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien lizenziert.

Allerdings betont die BaFin, dass zwischen CMC Markets UK plc und marketstradeltd.com keinerlei Verbindung besteht, was einen klaren Fall von Identitätsmissbrauch darstellt. Parallel dazu hat auch die FCA eine entsprechende Warnmeldung herausgegeben. Ebenfalls besteht keine Verbindung zwischen der in Deutschland von der BaFin lizenzierten CMC Markets Germany GmbH und der dubiosen Webseite.

Lizenzierung in Deutschland

In Deutschland benötigen Anbieter von Finanz- und Wertpapierdienstleistungen eine offizielle Genehmigung durch die BaFin. Leider treten immer wieder Fälle auf, in denen Dienstleistungen ohne solch eine Erlaubnis angeboten werden – wie bei marketstradeltd.com. Solche Angebote bergen signifikante Risiken für Investoren.

Die BaFin empfiehlt Anlegern daher, vor Inanspruchnahme von Dienstleistungen die Lizenzierung des Anbieters mit Hilfe ihrer Unternehmensdatenbank zu überprüfen. Zugleich bemerkt die BaFin, dass es zu seltenen Fällen von Datenmissbrauch kommen kann.

Hinweise für Verbraucher

Verbrauchern wird nachdrücklich angeraten, vor der Inanspruchnahme von Finanzdienstleistungen die Legitimität und Lizenz des Anbieters gründlich zu überprüfen. Verdächtige Websites oder Angebote sollten sofort gemeldet werden, um sowohl den eigenen Schutz als auch den anderer Verbraucher zu gewährleisten.

Rechtlicher Hintergrund

Die BaFin veröffentlicht solche Warnungen gemäß § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG), um Verbraucher vor illegalen Finanzdienstleistungen und den damit verbundenen möglichen Schäden zu schützen.

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