Überschriftenumformulierung:
BaFin gibt dringliche Warnung gegen unerlaubte Finanzangebote von Prime Path Ltd. bekannt
Textumformulierung:
Die Aufsichtsbehörde für den Finanzmarkt, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), hat eine eindringliche Warnmeldung bezüglich der Tätigkeiten von Prime Path Ltd. herausgegeben. Dieses Unternehmen, welches auf der Internetplattform procoins.net tätig ist, wurde von der BaFin dabei identifiziert, Bankdienstleistungen und Finanzservices anzubieten, ohne über die notwendige Genehmigung hierfür zu verfügen. Dies stellt einen eindeutigen Verstoß gegen das Kreditwesengesetz in Deutschland dar, da das Anbieten von Finanzdienstleistungen ausschließlich mit einer expliziten Erlaubnis durch die BaFin gestattet ist.
Die BaFin macht deutlich, dass sie keine Aufsicht über Prime Path Ltd. führt. Dies impliziert, dass Kunden, die geschäftliche Beziehungen mit diesem Unternehmen eingehen, nicht von den üblichen rechtlichen Schutzmechanismen profitieren können, die unter BaFin-Aufsicht stehenden Unternehmen bieten würden. Dies birgt ein signifikantes Risiko für alle potenziellen Verbraucher.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt die BaFin dringend, sich vor dem Eingehen von Geschäftsbeziehungen über die regulierungsrechtliche Zulassung eines Unternehmens zu informieren. Diese Angaben können leicht über die Datenbank der BaFin eingesehen werden. Geschäfte mit nicht lizenzierten Anbietern können Kunden einem erhöhten Risiko aussetzen, da weder die Zuverlässigkeit noch die Sicherheit der angebotenen Dienste gewährleistet werden können.
Die Warnung stützt sich auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes und betont nochmals die Wichtigkeit von regulatorischen Maßnahmen im Finanzsektor zum Schutz der Verbraucher vor illegalen oder riskanten Geschäften.
Offizielle Warnmeldung der BaFin:
Ermittlungen der BaFin gegen Prime Path Ltd. im Zusammenhang mit unerlaubten Finanzangeboten auf procoins.net
Nach Untersuchungen der BaFin bietet das Unternehmen Prime Path Ltd. auf seiner Webseite procoins.net ohne die erforderliche Genehmigung Bank- und/oder Finanzdienstleistungen an. Es erfolgt keine Aufsicht durch die BaFin.
In Deutschland ist das Angebot von Finanzdienstleistungen ausschließlich mit einer Genehmigung durch die BaFin erlaubt. Dennoch gibt es Unternehmen, die solche Dienste ohne die benötigte Genehmigung anbieten. Informationen über die Zulassung bestimmter Unternehmen sind in der Datenbank der BaFin verfügbar.
Diese Information beruht auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.