Überschrift: BaFin meldet Unregelmäßigkeiten bei IMC-Capital Ltd
Text: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gibt eine strikte Warnung bezüglich der Praktiken von IMC-Capital Ltd heraus. Das Unternehmen bietet auf seiner Plattform capital-imc.net vermeintliche Bank- und Finanzdienstleistungen an, ohne jedoch die dazu erforderliche offizielle Zulassung zu besitzen. Laut BaFin operiert IMC-Capital Ltd völlig ohne deren Überwachung, was Anleger einem erheblichen Risiko aussetzt.
Der Schein seriöser Finanzgeschäfte, den IMC-Capital Ltd erweckt, steht im direkten Widerspruch zur Realität. Denn die Firma hält sich nicht an die in Deutschland geltenden regulatorischen Anforderungen zum Schutz der Verbraucher, da sie keine offizielle Erlaubnis besitzt.
Die BaFin hebt hervor, dass in Deutschland Finanzdienstleistungen ausschließlich mit einer entsprechenden Lizenz angeboten werden dürfen. Anbieter ohne solche Lizenz betreiben ungesetzliche Geschäfte, die Kunden große finanzielle Nachteile bescheren können. Daher empfiehlt die BaFin ausdrücklich, die Genehmigung eines Unternehmens in der BaFin-Datenbank zu prüfen, bevor man Geschäfte abschließt oder Investitionen tätigt.
Die Warnung stützt sich auf den § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG), mit dem Ziel, Anleger vor den Gefahren durch nicht autorisierte Anbieter zu schützen. Von den Angeboten der IMC-Capital Ltd sowie ihrer Website capital-imc.net wird dringend abgeraten, um Finanzverluste zu vermeiden.
Nachricht von der BaFin:
IMC-Capital Ltd auf dem Prüfstand bei der BaFin
Die IMC-Capital Ltd gerät ins Visier der BaFin, da Erkenntnisse darauf hinweisen, dass die Firma über ihre Webseite capital-imc.net unbefugt Bank- und Finanzdienstleistungen offeriert und dabei keiner Aufsicht der BaFin unterliegt.
Nur mit einer Genehmigung dürfen in Deutschland Finanzdienstleistungen angeboten werden. Dennoch agieren einige Firmen ohne diese notwendige Zulassung. Ob ein Unternehmen eine solche Erlaubnis besitzt, kann in der Unternehmensdatenbank der BaFin eingesehen werden.
Diese Information basiert auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes.