Warnmeldung der BaFin: Vorsicht vor der angeblichen "Bbetterbank"
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gibt eine dringende Warnung heraus bezüglich unseriöser Angebote durch die so genannte "Bbetterbank", die auch unter der Bezeichnung "BBank" agiert. Auf ihrer Internetseite bbetterbank.de bietet die Organisation unerlaubterweise eine Auswahl an Finanzdienstleistungen an, darunter Spar- und Girokonten, persönliche Kredite, Beratungen in Finanzfragen sowie Investment- und Vermögensverwaltungsoptionen – und das alles ohne die notwendige offizielle Genehmigung durch die BaFin.
Das Unternehmen behauptet fälschlicherweise, seinen Sitz in Essen zu haben und suggeriert damit, ein reguliertes Bankhaus zu sein. Diese Täuschung ist gezielt und irreführend. Die Bbetterbank untersteht nicht der Aufsicht der BaFin und steht in keiner Beziehung zu legitimen Bankinstitutionen mit ähnlichen Namen.
Die BaFin rät Konsumenten zur höchsten Vorsicht. Bankgeschäfte sowie Finanz- und Wertpapierdienstleistungen dürfen in Deutschland ausschließlich mit einer ausdrücklichen Genehmigung der BaFin betrieben werden. Das Fehlen einer solchen Genehmigung weist häufig auf Betrugsabsichten hin.
Es wird dringend empfohlen, vor der Nutzung irgendwelcher Finanzdienstleistungen zu überprüfen, ob der Anbieter die erforderliche Genehmigung besitzt. Informationen zu legitim lizenzierten Unternehmen sind in der Unternehmensdatenbank der BaFin einsehbar.
Diese Warnung beruht auf den Regelungen des § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes.
Nachricht der BaFin:
Warnung vor der Bbetterbank aufgrund nicht genehmigter Finanzangebote auf bbetterbank.de
Die BaFin macht auf die Praktiken der als Bbetterbank oder BBank auftretenden Organisation aufmerksam, die ohne die notwendige Erlaubnis Finanzdienstleistungen wie Spar- und Girokonten, Privatkredite, sowie Beratung in Finanzangelegenheiten, Investmentmöglichkeiten und Vermögensverwaltung von ihrem fiktiven Standort in Essen aus anbietet.
Das Unternehmen erweckt fälschlicherweise den Eindruck, es sei ein von der BaFin reguliertes Kreditinstitut mit einem ähnlichen Namen, was jedoch nicht zutrifft. Auch besteht keine Verbindung zu der Website eines solchen Instituts.
Jeder, der in Deutschland Bankgeschäfte sowie Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, muss dazu die Erlaubnis der BaFin besitzen. Nichtsdestotrotz bieten manche Unternehmen diese Dienste ohne die erforderliche Lizenz an.
Diese Information stützt sich auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes.