**BaFin verhängt 1,25 Millionen Euro Geldstrafe gegen C24 Bank wegen verspäteter Geldwäsche-Meldungen**
Die C24 Bank GmbH wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit einer Geldstrafe von 1,25 Millionen Euro belegt. Der Vorwurf: Zwischen März 2021 und Juni 2023 hat die Bank wiederholt zu spät Verdachtsmeldungen bezüglich Geldwäsche an die zuständigen Behörden weitergeleitet. Diese Nachlässigkeit stellt einen schweren Verstoß gegen die geldwäscherechtlichen Vorschriften dar und beeinträchtigte das System zur Früherkennung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
Die Entscheidung der BaFin ist mittlerweile bindend.
**Wichtigkeit der sofortigen Verdachtsmeldungen**
Kreditinstitute sind gesetzlich dazu angehalten, Verdachtsfälle auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung ohne Verzögerung an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit – FIU) zu melden. Diese Meldungen sind essenziell dafür, mögliche kriminelle Handlungen rechtzeitig zu identifizieren und präventiv einzuschreiten.
Durch das rechtzeitige Einreichen von Verdachtsmeldungen ermöglicht es die FIU, schnell zu reagieren und etwaige Informationen an die Strafverfolgungsbehörden weiterzugeben, um unverzüglich mit strafrechtlichen Untersuchungen zu beginnen. Die verzögerten Meldungen vonseiten der C24 Bank haben diese Frühwarnfunktion stark beeinträchtigt.
Mit der Auferlegung dieser beträchtlichen Geldstrafe bekräftigt die BaFin die Bedeutung der Einhaltung geldwäscherechtlicher Pflichten und sendet eine deutliche Warnung an andere Finanzinstitute, die Regeln zur Geldwäscheprävention konsequent zu befolgen.