BaFin ordnet Stopp an: Meier + Partner Vermögensverwaltung AG muss Anlagevermittlung und -beratung einstellen

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BaFin fordert Stopp unerlaubter Finanzberatung von Meier + Partner Vermögensverwaltung AG

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat ein striktes Verbot gegen die schweizerische Meier + Partner Vermögensverwaltung AG ausgesprochen. Das Unternehmen aus Wängi muss seine in Deutschland angebotenen Finanzdienstleistungen ohne die notwendige Genehmigung mit sofortiger Wirkung einstellen, wie am 17. Juni 2024 bekannt wurde.

Diese Maßnahme beruht auf der Feststellung, dass Meier + Partner ohne die erforderliche BaFin-Genehmigung Finanzberatungs- und Vermittlungsdienstleistungen in Deutschland durchführte, indem sie potenziellen Kundinnen und Kunden spezifische Aktienkäufe empfahlen und ihnen Unterstützung bei der Identifizierung profitabler Verkaufsmöglichkeiten anboten. Derartige Dienste sind in Deutschland streng reglementiert und bedürfen einer expliziten Genehmigung durch die BaFin.

Die sofortige Vollziehbarkeit der Anordnung, selbst vor deren Rechtskraft, signalisiert die entschlossene Haltung der BaFin zum Schutz der Verbraucher und zur Verhinderung illegaler Finanzpraktiken.

Die BaFin weist erneut darauf hin, dass sämtliche Anbieter von Bank-, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen in Deutschland über eine angemessene Lizenz verfügen müssen. Investoren wird dringend geraten, vor Aufnahme einer Geschäftsbeziehung die Zulassung des jeweiligen Unternehmens in der BaFin-Datenbank zu überprüfen, um sich vor potenziellen Risiken durch unseriöse Anbieter zu schützen.

BaFin-Mitteilung:
Unlizensierte Finanzdienstleistungen gestoppt: BaFin nimmt Meier + Partner Vermögensverwaltung AG ins Visier

Nach der Anweisung der BaFin am 17. Juni 2024 muss die Meier + Partner Vermögensverwaltung AG, ansässig in Wängi, Schweiz, ihre Finanzberatungs- und Anlagevermittlungsdienste in Deutschland unverzüglich einstellen. Die Dienstleistungen wurden ohne die notwendigen Genehmigungen angeboten.

Das Unternehmen hatte seinen Kunden den Kauf spezifischer Aktien empfohlen und versprochen, sie auch hinsichtlich attraktiver Verkaufsoptionen zu beraten. Diese Anordnung kann sofort umgesetzt werden, auch wenn sie noch nicht endgültig gültig ist.

Für die Erbringung von Bank-, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen in Deutschland ist eine BaFin-Erlaubnis erforderlich. Einige Unternehmen bieten diese Dienste jedoch ohne die erforderliche Genehmigung an. Informationen zur Zulassung eines Unternehmens sind in der BaFin-Datenbank abrufbar.

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