Überschrift: BaFin deckt Fehler im Jahresabschluss der DDA ETP GmbH für 2021 auf
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Unregelmäßigkeiten im Jahresabschluss und Lagebericht der DDA ETP GmbH für das Geschäftsjahr 2021 aufgedeckt.
Bei der Überprüfung der Bilanz der DDA ETP GmbH zum 31. Dezember 2021 stieß BaFin auf mehrere Rechnungslegungsprobleme. Die Firma hatte ihre Kapitalrücklage überbewertet und Schulden bei verbundenen Unternehmen zu niedrig angesetzt. Zudem erfolgte eine fehlerhafte Verrechnung von Verbindlichkeiten mit einer Zuzahlung in die Kapitalrücklage, die erst nach dem Bilanzstichtag fällig war.
In der Kapitalflussrechnung wurden Transaktionen als zahlungswirksam verbucht, obwohl sie keinen tatsächlichen Mittelfluss auslösten. Auch in der Gewinn- und Verlustrechnung gab es Fehler: Erträge aus der Anpassung latenter Steuern wurden nicht korrekt ausgewiesen.
Der Anhang des Jahresabschlusses enthielt ebenfalls Mängel, darunter fehlende Informationen über ausschüttungsgesperrte Beträge, Verlustvorträge und die Bewertungsmethoden für gehaltene Bitcoins und ausgegebene Anleihen. Außerdem fehlten Angaben zu durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesicherten Verbindlichkeiten sowie Details zu außergewöhnlich großen Erträgen.
Ähnliche Probleme traten im Lagebericht auf, in dem das Unternehmen ein unrealistisches Bild seines Geschäftsverlaufs, seiner Ertragslage und seiner Risikobewertung zeichnete. Wichtige Informationen zum internen Kontroll- und Risikomanagementsystem fehlten.
Seit dem 1. Januar 2022 ist die BaFin ausschließlich für die Überwachung der Bilanzen kapitalmarktorientierter Unternehmen verantwortlich, gestützt auf das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG). Im Rahmen dieser Verantwortung führt die BaFin Bilanzkontrollverfahren durch und macht festgestellte Fehler öffentlich, um das Investorenvertrauen zu stärken. Die Veröffentlichung folgt dabei § 109 Abs. 2 WpHG.