Überschrift: BaFin warnt vor betrügerischen Angeboten von Kantonal Finanz
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Die Aufsichtsbehörde für Finanzdienstleistungen in Deutschland, die BaFin, hat eine dringende Warnung herausgegeben, die sich gegen die Praktiken von Kantonal Finanz richtet. Dieses Unternehmen behauptet, in den Finanz- und Wertpapiersektoren tätig zu sein und Büros in Städten wie New York, London und Zürich zu unterhalten. Ermittlungen haben jedoch gezeigt, dass Kantonal Finanz den Kauf von Aktien von Unternehmen wie Starlink Inc. und Rubrik Inc. vortäuscht, ohne die dafür notwendigen rechtlichen Genehmigungen zu haben.
Kantonal Finanz besitzt weder die nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) erforderliche Zulassung noch einen nach dem Wertpapierprospektgesetz (WpPG) erforderlichen, von der BaFin genehmigten Wertpapierprospekt. Anleger sollten daher extrem vorsichtig sein, wenn ihnen über diese Plattform Aktien angeboten werden.
Am 22. März 2024 veröffentlichte die BaFin eine offizielle Warnmitteilung bezüglich der betrügerischen Handlungen, die zuletzt über die Webseite kantonalfinanz.com durchgeführt wurden.
Hintergrundinfo: Betrugsgefahr bei Aktienangeboten
Es gibt wiederholt Fälle, in denen Betrüger angebliche Aktien von renommierten Unternehmen anbieten. Investoren erhalten nach der Bezahlung jedoch keine Aktien, und die Anbieter sind plötzlich nicht mehr zu erreichen. Teilweise gibt es die beworbenen Aktien nicht einmal wirklich.
Das öffentliche Angebot von Wertpapieren unterliegt in Deutschland strengen Regelungen. Ohne einen von der BaFin genehmigten Prospekt ist das Anbieten von Wertpapieren nicht erlaubt. Ein fehlender Prospekt ist meist ein Indiz für einen Verstoß gegen die EU-Prospektverordnung. Im Prüfverfahren sichert die BaFin, dass der Prospekt alle minimal erforderlichen Informationen enthält und klar sowie widerspruchsfrei ist. Die Überprüfung auf inhaltliche Korrektheit oder die Seriosität des Anbieters liegt jedoch nicht im Verantwortungsbereich der BaFin.
Im Fall von Kantonal Finanz gibt es keine von der BaFin genehmigten Wertpapierprospekte für die vorgeblichen Angebote von Aktien der Firmen Starlink oder Rubrik. Investoren können mithilfe der BaFin-Datenbank „Hinterlegte Prospekte“ nachsehen, ob ein gültiger Prospekt vorliegt.
Unternehmen, die Wertpapiere anbieten wollen, benötigen zwingend eine Zulassung durch die BaFin, was auch für vorbörslich gehandelte Aktien gilt. Über die Unternehmensdatenbank der BaFin lässt sich überprüfen, ob eine solche Genehmigung vorliegt.
Sicherheitshinweis: Vorsicht bei Online-Investitionen
In Zusammenarbeit mit dem Bundeskriminalamt und Landeskriminalämtern rät die BaFin zu größter Vorsicht bei Online-Investitionen. Eine umfangreiche Überprüfung und Recherche der Investments und der Anbieter ist unerlässlich, um betrügerische Machenschaften rechtzeitig erkennen und finanzielle Verluste verhindern zu können.
Diese Warnung stützt sich auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG).