BaFin warnt vor Avos Finance: Unlizenzierte Finanzdienstleistungen auf avos-finance.com und avos-finance.ltd

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Überschrift: BaFin gibt Warnung vor nicht genehmigten Finanzwebseiten avos-finance.com und avos-finance.ltd heraus

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlichte eine Warnmeldung hinsichtlich der Webseiten avos-finance.com und avos-finance.ltd. Diese Warnung entstand aus der Befürchtung heraus, dass die Betreiber dieser Webseiten in Deutschland ohne die notwendige Lizenz Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten.

In Deutschland ist das Angebot von Finanz- und Wertpapierdienstleistungen ohne eine Genehmigung von der BaFin rechtswidrig. Unternehmen, die beabsichtigen, solche Dienstleistungen zu erbringen, müssen eine Genehmigung von der BaFin erlangen. Die Behörde mahnt regelmäßig zur Vorsicht bei Anbietern, die solche Dienstleistungen ohne die erforderliche Zulassung anbieten, da sie die Verbraucher Risiken aussetzen können.

Daher empfiehlt die BaFin potenziellen Investoren und Interessierten, sich gründlich über die Legitimität und Genehmigung eines Unternehmens vor jeder Investition zu informieren. Dies kann einfach über die Datenbank lizenzierter Unternehmen auf der Webseite der BaFin gemacht werden.

Die Warnung beruft sich auf den § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes, welcher die Überwachung und Regulierung des Finanzmarkts in Deutschland regelt. Konsumenten werden dazu angehalten, besonders aufmerksam zu sein und Angebote, die verdächtig erscheinen, kritisch zu prüfen, um finanzielle Schäden zu verhindern.

Offizielle Mitteilung der BaFin:
Avos Finance im Visier: BaFin warnt vor den nicht genehmigten Webseiten avos-finance.com und avos-finance.ltd

Die BaFin mahnt zur Vorsicht im Umgang mit den Angeboten von Avos Finance, da der Verdacht besteht, dass die Betreiber der Webseiten avos-finance.com und avos-finance.ltd ohne die notwendige Erlaubnis Finanz- und Wertpapierleistungen in Deutschland anbieten.

Für das Angebot solcher Dienstleistungen in Deutschland ist eine Genehmigung durch die BaFin erforderlich. Trotzdem bieten einige Firmen diese Dienste ohne die notwendige Genehmigung an. Ob ein Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, lässt sich über deren Unternehmensdatenbank herausfinden.

Diese Mitteilung der BaFin fußt auf dem § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes.

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