Warnung: angeblichen Erwerb von Aktien der „OpenAI Inc.“ und warnt vor einem Identitätsdiebstahl

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**Warnung vor betrügerischen Angeboten zum Kauf von nicht existierenden OpenAI-Aktien**

In den letzten Wochen wurden vermehrt betrügerische Angebote registriert, die potenzielle Anleger zum Kauf von angeblichen Aktien der „OpenAI Inc.“ verlocken wollen. Die Betrüger setzen dabei auf die wachsende Popularität des KI-Unternehmens, um Interessenten mit falschen Versprechungen anzulocken. Es ist jedoch zu beachten, dass OpenAI kein öffentlich gehandeltes Unternehmen ist und somit kein legaler Erwerb von Aktien möglich ist.

Diese Art des Betrugs zielt nicht nur darauf ab, Anlegern ihr Geld abzunehmen, sondern auch auf den Diebstahl sensibler Daten wie Identitäts- und Bankinformationen. OpenAI hat bereits klar gestellt, dass sie keine Börsenanteile zum Verkauf anbieten und warnt vor solchen betrügerischen Offerten. Anleger sollten bei vermeintlichen Investmentangeboten in Bezug auf OpenAI äußerst vorsichtig sein und keine persönlichen oder finanziellen Informationen preisgeben, wenn die Glaubwürdigkeit des Angebots nicht eindeutig verifiziert werden kann.

Bei Verdacht oder nachweislicher Beteiligung an solch einem Betrugsversuch wird dringend geraten, schnelle Maßnahmen wie die Sperrung betroffener Konten und die Meldung an zuständige Behörden vorzunehmen, um weiteren Schaden abzuwenden.

Parallel dazu ermittelt die Finanzaufsichtsbehörde BaFin gegen das Unternehmen Best Direct Finance wegen des unerlaubten Angebots, Aktien von OpenAI zu erwerben. Die unbekannten Täter nutzen eine Website, um für ihre illegalen Dienstleistungen zu werben, und es hat sich herausgestellt, dass angegebene Firmenverbindungen zu einer Niederlassung in Zürich und der Muttergesellschaft im Vereinigten Königreich falsch sind, was auf Identitätsdiebstahl hindeutet. Die BaFin, zusammen mit dem Bundeskriminalamt und den Landeskriminalämtern, rät dringend zur Vorsicht bei Online-Geldanlagen und empfiehlt, Angebote gründlich zu prüfen, um Betrügereien zu vermeiden.

Deutsche Gesetze verlangen, dass die öffentliche Angebot von Wertpapieren nur mit einem von der BaFin genehmigten Prospekt stattfinden darf – für OpenAI-Aktien wurde kein solcher Prospekt eingereicht. Verbraucher können sich auf der BaFin-Website informieren, ob für ein Angebot ein Prospekt hinterlegt wurde oder ob ein Unternehmen die nötige Erlaubnis für den Verkauf von Wertpapieren besitzt.

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