**Dringliche Warnung der BaFin bezüglich der Swiss Finance Group**
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleitungsaufsicht (BaFin) weist mit Nachdruck auf die unerlaubten Aktivitäten der Swiss Finance Group hin. Dieses Unternehmen offeriert Festgeldverträge sowie Dienstleistungen im Finanz- und Wertpapierbereich, ohne die dafür notwendige Zulassung zu besitzen. Die Werbung für diese unerlaubten Angebote erfolgt unter anderem über die Webseite swissfinance-group.com.
Es besteht ein besonderes Risiko für Anleger, da die Swiss Finance Group keiner Aufsicht durch die BaFin unterliegt. In Deutschland ist die Erbringung von Finanz- und Wertpapierdienstleistungen ausschließlich Unternehmen gestattet, die eine gültige Genehmigung durch die BaFin vorweisen können. Das Angebot solcher Dienstleistungen ohne diese Genehmigung stellt einen illegalen Akt dar, der das Anlegervermögen gefährden kann.
Die BaFin appelliert an die Öffentlichkeit, vor einem finanziellen Engagement gründlich zu prüfen, ob das in Frage kommende Unternehmen über eine entsprechende Zulassung verfügt. Die Überprüfung kann durch Einsichtnahme in die Unternehmensdatenbank der BaFin erfolgen.
Die Herausgabe dieser Warnung stützt sich auf die Regelungen des § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG). Dies untermauert die essenzielle Rolle strenger Regularien im Finanzsektor, um Konsumenten vor betrügerischen Offerten zu schützen.