**BaFin Warnt Vor Unlizenzierten Finanzdienstleistungen Durch Omafin Corporation GmbH**
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine wichtige öffentliche Mitteilung bezüglich der Aktivitäten der Webpräsenz omafincorp.com herausgegeben. Nach den vorliegenden Informationen führt die vermeintlich in Berlin beheimatete Omafin Corporation GmbH über diese Website Bank- und Finanzdienstleistungen durch, ohne die hierfür notwendige Genehmigung zu besitzen.
Besuchern der Plattform werden Investitionsmöglichkeiten in Kryptowährungen, Aktienoptionen und börsengehandelte Fonds (ETFs) angeboten. Jedoch sollten Interessenten Vorsicht walten lassen: Derartige Finanztransaktionen erfordern in Deutschland eine gesonderte Erlaubnis der BaFin, die im vorliegenden Fall zu fehlen scheint.
Die BaFin macht darauf aufmerksam, dass es wiederholt Fälle gibt, in denen Unternehmen ohne die erforderliche Zulassung Finanzdienstleistungen anbieten, was ein signifikantes Risiko für Anleger darstellen kann. Diese sind ohne die entsprechende Erlaubnis möglicherweise nicht ausreichend abgesichert.
Um sicherzustellen, dass ein Unternehmen tatsächlich von der BaFin autorisiert ist, empfiehlt die Aufsichtsbehörde dringlich, vor jeglicher Investition oder dem Eingehen einer Geschäftsbeziehung die Unternehmensdatenbank der BaFin einzusehen. Diese dient als verlässliche Informationsquelle, um eventuelle Risiken frühzeitig zu erkennen.
Die Warnung beruht auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes und zielt darauf ab, Anleger vor potenziell unseriösen Geschäften zu schützen. Von der BaFin wird geraten, bei Geschäften mit der Omafin Corporation GmbH besondere Vorsicht walten zu lassen und keine vorschnellen finanziellen Entscheidungen zu treffen.
**BaFin-Mitteilung:**
Omafin Corporation GmbH – dringende Warnung vor der Website omafincorp.com
Die BaFin äußert eine klare Warnung bezüglich der Webseite omafincorp.com, über welche die angeblich in Berlin ansässige Omafin Corporation GmbH ohne die erforderliche Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen tätigt. Das Angebot umfasst insbesondere die Anlage in Kryptowerte, Aktienoptionen sowie Exchange Traded Funds (ETFs).
In Deutschland ist für die Anbietung von Bankgeschäften, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen eine Genehmigung der BaFin zwingend erforderlich. Es existieren dennoch Firmen, die solche Dienstleistungen ohne diese Genehmigung offerieren. Informationen über die Zulassung eines bestimmten Unternehmens sind in der Unternehmensdatenbank der BaFin abrufbar.
Diese Information stützt sich auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes.