Überschrift: BaFin warnt Verbraucher vor betrügerischen Festgeldangeboten auf misterzins.de
Text: In einer aktuellen Warnmeldung macht die deutsche Finanzmarktaufsichtsbehörde, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), auf verdächtige Aktivitäten rund um die Internetpräsenz von MisterZins aufmerksam. Die Hintermänner dieser Plattform offerieren scheinbar attraktive Möglichkeiten, Festgeldkonten bei Banken im Ausland zu eröffnen, doch die Angebote stehen auf tönernen Füßen. Die BaFin hebt hervor, dass diese Akteure, deren Identität bisher im Dunkeln liegt, ohne die erforderliche Genehmigung agieren. Sie geben irreführenderweise vor, unter dem Banner der Marke MisterZins, ein Geschäftsfeld der Dördelmann & Co. Finanzmanagement GmbH, tätig zu sein. Diese Behauptungen sind jedoch haltlos und stellen einen klaren Fall von Identitätsdiebstahl dar, wobei das Opfer ein renommiertes Wertpapierinstitut ist, das offiziell bei der BaFin registriert ist. Zwischen dem betroffenen Unternehmen und der fraglichen Website besteht absolut keine geschäftliche Verbindung.
Die Episode unterstreicht einmal mehr, dass die Aufnahme von Bank-, Finanz- und Wertpapierdienstleistungsaktivitäten in Deutschland ein reguliertes Vorhaben ist, das ohne die ausdrückliche Genehmigung der BaFin nicht legal durchgeführt werden darf. Unglücklicherweise entscheiden sich einige Akteure dafür, dieses gesetzliche Erfordernis zu ignorieren und bieten ihre Dienste ohne die staatlich vorgeschriebene Lizenz an. Wer sich vergewissern möchte, ob ein bestimmtes Unternehmen die Aufsichts- und Genehmigungsgrenzen der BaFin tatsächlich erfüllt, kann dies über die online zugängliche Unternehmensdatenbank der Aufsichtsbehörde tun.
Diese öffentliche Bekanntmachung der BaFin gründet sich auf die rechtliche Grundlage des § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes, welche die BaFin dazu befugt, vor unlizenzierten Finanzaktivitäten zu warnen und die Verbraucher zu schützen.